Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 4. September 1974, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Metall- und Stahlschleifer und Galvaniseur erlassen wird

Zusammenfassung


604. Verordnung: Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Metall- und Stahlschleifer und Galvaniseur

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 4. September 1974, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Metall- und Stahlschleifer und Galvaniseur erlassen wird

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes,

BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet:

Gliederung der Lehrabschlußprüfung

§ 1. (1) Die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Metall- und Stahlschleifer und Galvaniseur gliedert sich in eine praktische und in eine theoretische Prüfung.

(2) Die praktische Prüfung umfaßt die...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen