Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 30. November 1988, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Radio- und Fernsehmechaniker erlassen wird

Zusammenfassung


671. Verordnung: Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Radio- und Fernsehmechaniker

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 30. November 1988, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Radio- und Fernsehmechaniker erlassen wird

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes,

BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet:

Für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Radio- und Fernsehmechaniker wird folgende Prüfungsordnung erlassen:

Gliederung der Lehrabschlußprüfung

§ 1. (1) Die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Radio- und Fernsehmechaniker gliedert sich in eine praktische und in eine theoretische Prüfun...

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