Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 29. April 1976, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte- und Schallisolierer erlassen wird

Zusammenfassung


218. Verordnung: Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte- und Schallisolierer

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 29. April 1976, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte- und Schallisolierer erlassen wird

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes,

BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet:

Gliederung der Lehrabschlußprüfung

§ I. (1) Die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Wärme-, Kälte- und Schallisolierer gliedert sich in eine praktische und in eine theoretische Prüfung.

(2) Die praktische ...

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