Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Lehrberufsliste geändert wird und die Ausbildungsvorschriften und die Prüfungsordnung für den Lehrberuf Porzellanmaler außer Kraft gesetzt werden

Bundesgesetzblatt Nr. 191/2009, 1. Juli 2009Verordnung (V) › BMWFJ (Bundesministerium für Wirtschaft Familie und Jugend)

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Zusammenfassung


Änderung der Lehrberufsliste und Außerkraftsetzung der Ausbildungsvorschriften und der Prüfungsordnung für den Lehrberuf Porzellanmaler

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Lehrberufsliste geändert wird und die Ausbildungsvorschriften und die Prüfungsordnung für den Lehrberuf Porzellanmaler außer Kraft gesetzt werden

191. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Lehrberufsliste geändert wird und die Ausbildungsvorschriften und die Prüfungsordnung für den Lehrberuf Porzellanmaler außer Kraft gesetzt werden

Auf Grund des § 7 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 82/2008, wird verordnet:

Artikel 1

Änderung der Lehrberufsliste

Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Lehrberufsliste erlassen wird, BGBl. Nr. 268/1975, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 407/2008, wird wie folgt geändert: 1. In der Anlage 1 werden entsprechend der alphabetischen Reihenfolge d...

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