Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 28. September 1970, mit der die Verordnung über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer an Pädagogischen Akademien und Berufspädagogischen Instituten geändert wird

Zusammenfassung


308. Verordnung: Änderung der Verordnung über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer an Pädagogischen Akademien und Berufspädagogischen Instituten

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 28. September 1970, mit der die Verordnung über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer an Pädagogischen Akademien und Berufspädagogischen Instituten geändert wird

Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 15. Juli 1965, BGBl. Nr. 244, über das Ausmaß

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