Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 20. Oktober 1972, mit der die Verordnung über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer an Pädagogischen Akademien und Berufspädagogischen Instituten geändert wird

Zusammenfassung


401. Verordnung: Änderung der Verordnung über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer an Pädagogischen Akademien und Berufspädagogischen Instituten

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 20. Oktober 1972, mit der die Verordnung über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer an Pädagogischen Akademien und Berufspädagogischen Instituten geändert wird

Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes

über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer,

BGBl. Nr. 244/1965, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 297/1968 und 228/1972

sowie auf Grund des Art. II Abs. 2 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 228/1972 wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

ARTIKEL I Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht vom 1. September 1968, BGBl.

Nr. 339, über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer an Pädagogischen Akade...

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