Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 24. November 1965 über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer an der Bundesfachschule für Technik

Zusammenfassung


341. Verordnung: Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer an der Bundesfachschule für Technik

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 24. November 1965 über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer an der Bundesfachschule für Technik

Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 1...

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