Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Bundesgesetzblatt Nr. 440/2004, 23. November 2004Verordnung (V) › BMBWK (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur)

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Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

440. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, wird verordnet:

§ 1. Soweit die Unterrichtsgegenstände an den Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern nicht in den Anlagen 1 bis 6 des Bundesgesetzes über das Ausm...

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