Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 22. Jänner 1981, mit der die Verordnung über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern geändert wird

Zusammenfassung


59. Verordnung: Änderung der Verordnung über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 22. Jänner 1981, mit der die Verordnung über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern geändert wird

Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes,

BGBl. Nr. 244/1965, über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 399/1975,

wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister ...

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