Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 22. Jänner 1981, mit der die Verordnung über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern geändert wird
59. Verordnung: Änderung der Verordnung über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 22. Jänner 1981, mit der die Verordnung über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern geändert wird
Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes,
BGBl. Nr. 244/1965, über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 399/1975,wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister ...