Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Durchführung der Kosten- und Leistungsrechnung (Kosten- und Leistungsrechnungverordnung - KLR-V)

Bundesgesetzblatt Nr. 526/2004, 29. Dezember 2004Verordnung (V) › BMF (Bundesministerium für Finanzen)

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Zusammenfassung


Kosten- und Leistungsrechnungverordnung - KLR-V

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Durchführung der Kosten- und Leistungsrechnung (Kosten- und Leistungsrechnungverordnung - KLR-V)

526. Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Durchführung der Kosten- und Leistungsrechnung (Kosten- und Leistungsrechnungverordnung - KLR-V) Auf Grund des § 89 des Bundesgesetzes vom 4. April 1986 über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz - BHG), BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2004, wird im Einvernehmen mit dem Rechnungshof verordnet:

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Diese Verordnung regelt die Ausgestaltung der Kosten- und Leistungsrechnung für Organe des Bundes, die an der Führung des Bundeshaushaltes beteiligt sind, direkt an die automationsunterstützte Haushaltsführung des Bundes angeschlossen sind und eine Kosten- und Leistungsrechnung im Sinne des § 82 BHG zu führe...

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