Bundesgesetz vom 1. Juli 1982 über Maßnahmen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmungen der gewerblichen Wirtschaft

Zusammenfassung


351. Bundesgesetz: Maßnahmen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmungen der gewerblichen Wirtschaft

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Auszug


Bundesgesetz vom 1. Juli 1982 über Maßnahmen zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmungen der gewerblichen Wirtschaft

Der Nationalrat hat beschlossen:

Abschnitt I Ziele und Grundsätze

§ 1. (1) Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, im Interesse der Funktionsfähigkeit einer marktwirtschaftlichen Ordnung Maßnahmen zu setzen, die d...

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