Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über Leistungsstipendien für das Studienjahr 2006/2007 (Leistungsstipendien-Verordnung 2007)

Bundesgesetzblatt Nr. 203/2007, 13. August 2007Verordnung (V) › BMBWK (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur)

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Zusammenfassung


Leistungsstipendien-Verordnung 2007

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über Leistungsstipendien für das Studienjahr 2006/2007 (Leistungsstipendien-Verordnung 2007)

203. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über Leistungsstipendien für das Studienjahr 2006/2007 (Leistungsstipendien-Verordnung 2007) Auf Grund des § 58 Abs. 2 in Verbindung mit § 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 46/2007, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

§ 1. Die für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel im Gesamtbetrag von ? 5,524.866,48 werden für das Studienjahr 2006/2007 an Universitäten, Universitäten der Künste, Theologische Lehranstalten und Fachhochschul-Studiengänge nach der Zahl der im Studienjahr 2005/2006 erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Studierender und bei im Aufbau befindlichen Ausbildungen nach der Zahl der voraussichtlichen Abschlüsse auf die nachstehend angeführten Einrichtungen wie folgt aufgeteilt: Euro 1.Universität Wien1,043.569,92 2.Universität Graz498.529,923.Universität Innsbruck385.888,324.Medi...

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