Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über Leistungsstipendien für das Studienjahr 2007/2008 (Leistungsstipendien-Verordnung 2008)

Bundesgesetzblatt Nr. 259/2008, 17. Juli 2008Verordnung (V) › BMWF (Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung)

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Zusammenfassung


Leistungsstipendien-Verordnung 2008

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über Leistungsstipendien für das Studienjahr 2007/2008 (Leistungsstipendien-Verordnung 2008)

259. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über Leistungsstipendien für das Studienjahr 2007/2008 (Leistungsstipendien-Verordnung 2008) Auf Grund des § 58 Abs. 2 in Verbindung mit § 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2007, BGBl. I Nr. 6 und das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 47/2008, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ver-ordnet:

§ 1. Für Leistungsstipendien im Studienjahr 2007/08 stehen Budgetmittel im Gesamtbetrag von ? 5.811.311,-- zur Verfügung. Diese werden nach der Zahl der im Studienjahr 2006/2007 erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Studierender und bei im Aufbau befindlichen Ausbildungen nach der Zahl der voraussichtlichen Abschlüsse wie folgt aufgeteilt: Universitäten und Theologische LehranstaltenEuro 1.Universität Wien1.026.128,64 2.Universität Graz493.442,883.Universität Innsbruck385.161,604.Medizinische Universität Wien179.499,845.Medizinische Universität Graz71.945,286Medizinische Universität Innsbruck61.044,487.Universität Salzburg303.768,968.Technische Universität Wien329.204,769.Technische U...

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