Kundmachung des Bundesministeriums für Finanzen vom 29. Juli 1965, betreffend die Aufhebung des Abschnittes 31 Abs. 1 erster und letzter Satz des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 21. April 1954, Zl. 22.100-9/1954 (Durchführungsbestimmungen betreffend die veranlagte Einkommensteuer ? DE-ESt. 1954) durch den Verfassungsgerichtshof.

Zusammenfassung


259. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Durchführungsbestimmungen betreffend die veranlagte Einkommensteuer - DE-ESt. 1954 durch den Verfassungsgerichtshof

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Auszug


Kundmachung des Bundesministeriums für Finanzen vom 29. Juli 1965, betreffend die Aufhebung des Abschnittes 31 Abs. 1 erster und letzter Satz des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 21. April 1954, Zl. 22.100-9/1954 (Durchführungsbestimmungen betreffend die veranlagte Einkommensteuer ? DE-ESt. 1954) durch den Verfassungsgerichtshof.

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bu...

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