Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verfügung über bestimmte libysche Konten untersagt wird (II. Kontensperrverordnung)

Zusammenfassung


285. Verordnung: II. Kontensperrverordnung

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verfügung über bestimmte libysche Konten untersagt wird (II. Kontensperrverordnung)

Auf Grund des § 78 Abs. 7 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates zwecks Erfüllung der in der Resolution Nr. 883

(1993) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 8. November 1993, BGBI. Nr. 5/19...

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