Verordnung des Bundesministers für Auswärtige Angelegenheiten vom 4. August 1978, mit der die Verordnung über die Ausgabe von Lichtbildausweisen an Angehörige ausländischer Vertretungsbehörden und zwischenstaatlicher Organisationen sowie an Familienangehörige und Hausangestellte dieser Personen geändert wird

Bundesgesetzblatt, 19 September 1978 (Nr. 476/1978)

Verordnung (V)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


476. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ausgabe von Lichtbildausweisen an Angehörige ausländischer Vertretungsbehörden und zwischenstaatlicher Organisationen sowie an Familienangehörige und Hausangestellte dieser Personen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Auswärtige Angelegenheiten vom 4. August 1978, mit der die Verordnung über die Ausgabe von Lichtbildausweisen an Angehörige ausländischer Vertretungsbehörden und zwischenstaatlicher Organisationen sowie an Familienangehörige und Hausangestellte dieser Personen geändert wird

Aufgrund des § 35 Abs. 2 des Paßgesetzes 1969, BGBl. Nr. 422, i. d. F. des BGBl. Nr. 510/

1974 wird ve...

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