Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Vollstreckung von Unterhaltstiteln.

Zusammenfassung


212. Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Vollstreckung von Unterhaltstiteln samt Zusatzprotokoll.

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Auszug


Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Vollstreckung von Unterhaltstiteln.

Nachdem der am 1. April 1955 unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Vollstreckung von Unterhaltstiteln samt Zusatzprotokoll,

welcher also lautet:

Der Bundespräsident der Republik Österreich und Seine Durchlaucht der Regierende Fürst von Liechtenstein von dem Wunsche geleitet, die Vollstreckung der beiderseitigen Unterhaltstiteln zu regeln, haben beschlossen, hierüber einen Vertrag zu schließen.

Zu diesem Zwecke haben sie zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Der Bundespräsident der Republik Österreich:

...

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