Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend die Bestimmung des Trassenverlaufes der Linienverbesserung Breitenschützing?Schwanenstadt im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Pölten?Attnang/Puchheim

Zusammenfassung


182. Verordnung: Bestimmung des Trassenverlaufes der Linienverbesserung Breitenschützing ? Schwanenstadt im Zuge der Hochleistungsstrecke St.Pölten ? Attnang/Puchheim

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend die Bestimmung des Trassenverlaufes der Linienverbesserung Breitenschützing?Schwanenstadt im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Pölten?Attnang/Puchheim

Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Hochleistungsstreckenge...

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