ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Litauen über die Übernahme von Personen, die illegal in das Gebiet der anderen Vertragspartei eingereist sind (Rückübernahmeabkommen)

Zusammenfassung


12. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Litauen über die Übernahme von Personen, die illegal in das Gebiet der anderen Vertragspartei eingereist sind (Rückübernahmeabkommen)

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Auszug


ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Litauen über die Übernahme von Personen, die illegal in das Gebiet der anderen Vertragspartei eingereist sind (Rückübernahmeabkommen)

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Litauen (im weiteren Vertragsparteien genannt),

ausgehend von den freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten und ihren Völkern,

in der Absicht, der illegalen Zuwanderung im Geiste der europäischen Anstrengungen entgegenzutreten,

von dem Bestreben geleitet, die Übernahme von Personen, die illegal eingereist sind oder sich illegal auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei aufhalten, und die Durchbeförderung von Personen im Einklang mit allgemeinen völkerrechtlichen Normen und im Geiste der Zusammenarbeit zu erleichtern,

haben folgendes vereinbart:

Abschnitt I

Übernahme eigener Staatsangehöriger Artikel 1

(1) Jede Vertragspartei übernimmt formlos die Person, die im Hoheitsgebiet der ersuchenden Vertragspartei die geltenden Voraus...

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