Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 29. April 1987 betreffend Ablieferung von Lohnsteuerbescheinigungen für das Kalenderjahr 1987 an das Österreichische Statistische Zentralamt (Finanzstatistik) in Wien von ganzjährig beschäftigten Arbeitnehmern

Zusammenfassung


204. Verordnung: Ablieferung von Lohnsteuerbescheinigungen für das Kalenderjahr 1987 an das Österreichische Statistische Zentralamt (Finanzstatistik) in Wien von ganzjährig beschäftigten Arbeitnehmern

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 29. April 1987 betreffend Ablieferung von Lohnsteuerbescheinigungen für das Kalenderjahr 1987 an das Österreichische Statistische Zentralamt (Finanzstatistik) in Wien von ganzjährig beschäftigten Arbeitnehmern

Gemäß § 74 Abs. 2 Einkommensteu...

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