Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 19. August 1950 über die Geltung des Genfer Abkommens vom 27. Juli 1929 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Heere im Felde und des Abkommens vom 27. Juli 1929 über die Behandlung der Kriegsgefangenen in Bezug auf die Republik der Vereinigten Staaten von Indonesien.

Zusammenfassung


187. Kundmachung: Geltung des Genfer Abkommens vom 27. Juli 1929 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Heere im Felde und des Abkommens vom 27. Juli 1929 über die Behandlung der Kriegsgefangenen in bezug auf die Republik der Vereinigten Staaten von Indonesien.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 19. August 1950 über die Geltung des Genfer Abkommens vom 27. Juli 1929 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Heere im Felde und des Abkommens vom 27. Juli 1929 über die Behandlung der Kriegsgefangenen in Bezug auf die Republik der Vereinigten Staaten von Indonesien.

Nach einer Mitteilung der Regierung der Schweizerischen Eidgen...

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