ÜBEREINKOMMEN über Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge

Zusammenfassung


245. Übereinkommen über Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge.

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Auszug


ÜBEREINKOMMEN über Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge

Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt das Übereinkommen über Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge, welches also lautet:

(Übersetzung)

DIE UNTERZEICHNERSTAATEN DIESES ÜBEREINKOMMENS,

IN DER ERWÄGUNG, daß

das in Chikago am 7. Dezember 1944 unterzeichnete Abkommen

über die Internationale Zivilluftfahrt gewisse Bestimmungen

über Lufttüchtigkeitszeugnisse enthält,

IN DER ERWÄGUNG, daß

dessenungeachtet kein Übereinkommen

über die Ausstellung und Anerkennung von Lufttüchtigkeitszeugnissen für Luftfahrzeuge vorliegt, die von einem Staat in einen anderen eingeführt werden,

IN DER ERWÄGUNG, daß

es wünschenswert ist, derartige Abmachungen für diese Luftfahrzeuge zu treffen,

HABEN FOLGENDES VEREINBART:

Artikel 1

Dieses Übereinkommen findet nur auf zivile Luftfahrz...

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