Zusammenfassung
245. Übereinkommen über Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge.
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
ÜBEREINKOMMEN über Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge
Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt das Übereinkommen über Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge, welches also lautet:
(Übersetzung)DIE UNTERZEICHNERSTAATEN DIESES ÜBEREINKOMMENS,IN DER ERWÄGUNG, daßdas in Chikago am 7. Dezember 1944 unterzeichnete Abkommenüber die Internationale Zivilluftfahrt gewisse Bestimmungenüber Lufttüchtigkeitszeugnisse enthält,IN DER ERWÄGUNG, daßdessenungeachtet kein Übereinkommenüber die Ausstellung und Anerkennung von Lufttüchtigkeitszeugnissen für Luftfahrzeuge vorliegt, die von einem Staat in einen anderen eingeführt werden,IN DER ERWÄGUNG, daßes wünschenswert ist, derartige Abmachungen für diese Luftfahrzeuge zu treffen,HABEN FOLGENDES VEREINBART:Artikel 1Dieses Übereinkommen findet nur auf zivile Luftfahrz...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links