Zusammenfassung
137. Bundesgesetz: Bundesluftreinhaltegesetz
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Auszug
Bundesgesetz, mit dem das partikuläre Bundesrecht im Bereich der Luftreinhaltung bereinigt und das Verbrennen von nicht biogenen Materialien außerhalb von Anlagen verboten wird (Bundesluftreinhaltegesetz)
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Der Nationalrat hat beschlossen:  Ziel des Gesetzes  § 1. Ziel dieses Bundesgesetzes ist die Erhaltung der natürlichen Zusammensetzung der Luft in einem Ausmaß, welches    1. den dauerhaften Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens des Menschen,    2. den Schutz des Lebens von Tieren und Pflanzen und    3. den Schutz von Sachen in ihren für den Menschen wertvollen Eigenschaften  soweit wie möglich sicherstellt.  Verpflichtung zur Reinhal...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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