Kundmachung des Bundeskanzlers vom 27. Mai 1986 betreffend den Geltungsbereich des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken

Zusammenfassung


295. Kundmachung: Geltungsbereich des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 27. Mai 1986 betreffend den Geltungsbereich des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (BGBl.

Nr. 400/1973) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der R...

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