Bundesgesetz vom 12. Mai 1955, womit das Bundesgesetz vom 8. Juli 1953, BGBl. Nr. 112, über vorläufige Maßnahmen auf dem Gebiete der Zölle neuerlich abgeändert wird.

Zusammenfassung


88. Bundesgesetz: Neuerliche Abänderung des Bundesgesetzes über vorläufige Maßnahmen auf dem Gebiete der Zölle.

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Auszug


Bundesgesetz vom 12. Mai 1955, womit das Bundesgesetz vom 8. Juli 1953, BGBl. Nr. 112, über vorläufige Maßnahmen auf dem Gebiete der Zölle neuerlich abgeändert wird.

Der Nationalrat hat beschlo...

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