Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 13. Juli 1984 über die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Maler und Anstreicher (Maler- und Anstreicher-Meisterprüfungsordnung)

Zusammenfassung


312. Verordnung: Maler- und Anstreicher-Meisterprüfungsordnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 13. Juli 1984 über die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Maler und Anstreicher (Maler- und Anstreicher-Meisterprüfungsordnung)

Auf Grund des § 21 der Gewerbeordnung 1973,

BGBl. Nr. 50/1974, wird verordnet:

Anwendung der Allgemeinen Meisterprüfungsordnung

§ 1. Auf die Durchführung der Meisterprüfung für das Handwerk der Maler und Anstreicher (§ 94

Z 51 GewO 1973)...

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