Zusammenfassung
95. Verordnung: Mandatsverteilung auf die Wahlkörper für die Arbeiterkammerwahl 1994
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Mandatsverteilung auf die Wahlkörper für die Arbeiterkammerwahl 1994
Auf Grund des § 19 Abs. 5 Arbeiterkammergesetz 1992, BGBl. Nr. 626/1991, wird verordnet:
Die Anzahl der auf die Wahlkörper entfallenden Kammerräte wird wie folgt festgesetzt:1.   In der Arbeiterkammer für Burgenland entfallen auf den a)  Wa...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen
