Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Mandatsverteilung auf die Wahlkörper für die Arbeiterkammerwahl 1994

Zusammenfassung


95. Verordnung: Mandatsverteilung auf die Wahlkörper für die Arbeiterkammerwahl 1994

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Mandatsverteilung auf die Wahlkörper für die Arbeiterkammerwahl 1994

Auf Grund des § 19 Abs. 5 Arbeiterkammergesetz 1992, BGBl. Nr. 626/1991, wird verordnet:

Die Anzahl der auf die Wahlkörper entfallenden Kammerräte wird wie folgt festgesetzt:

1.   In der Arbeiterkammer für Burgenland entfallen auf den a)  Wa...

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