Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 21. Juni 1985 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 15 Mannersdorfer Straße im Bereich der Marktgemeinde Donnerskirchen

Zusammenfassung


278. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 15 Mannersdorfer Straße im Bereich der Marktgemeinde Donnerskirchen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 21. Juni 1985 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 15 Mannersdorfer Straße im Bereich der Marktgemeinde Donnerskirchen

Auf Grund des § 4 Abs. 2...

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