Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten und des Bundesministers für Finanzen betreffend die Kündigung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Handel, Industrie und Marketing der Republik Uganda andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich

Bundesgesetzblatt, 07 April 1995 (Nr. 251/1995)

Kundmachung (K)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


251. Kundmachung: Kündigung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Handel, Industrie und Marketing der Republik Uganda andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten und des Bundesministers für Finanzen betreffend die Kündigung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Handel, Industrie und Marketing der Republik Uganda andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesgese...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes