Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 19. Juni 1984, mit der die Verordnung betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 166 Paß Gschütt Straße im Bereich der Marktgemeinde Bad Goisern aufgehoben wird

Zusammenfassung


269. Verordnung: Aufhebung der Verordnung betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 166 Paß Gschütt Straße im Bereich der Marktgemeinde Bad Goisern

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 19. Juni 1984, mit der die Verordnung betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 166 Paß Gschütt Straße im Bereich der Marktgemeinde Bad Goisern aufgehoben wird

Die Verordnu...

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