Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 11. Dezember 1989 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 3 Südost Autobahn im Bereich der Marktgemeinden Trumau und Ebreichsdorf

Zusammenfassung


670. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 3 Südost Autobahn im Bereich der Marktgemeinden Trumau und Ebreichsdorf

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 11. Dezember 1989 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 3 Südost Autobahn im Bereich der Marktgemeinden Trumau und Ebreichsdorf

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, ...

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