Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft und des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 20. September 1958, mit der die Marktordnung für den Wiener Zentralviehmarkt in St. Marx abgeändert wird.

Zusammenfassung


223. Verordnung: Abänderung der Marktordnung für den Wiener Zentralviehmarkt in St. Marx.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft und des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 20. September 1958, mit der die Marktordnung für den Wiener Zentralviehmarkt in St. Marx abgeändert wird.

Auf Grund des § 9 des Tierseuche...

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