ABKOMMEN ZWISCHEN DEN VEREINTEN NATIONEN UND DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG BETREFFEND MASSNAHMEN FÜR DIE KONFERENZ DER BEVOLLMÄCHTIGTEN FÜR DIE ANNAHME DES PROTOKOLLS ÜBER PSYCHOTROPE SUBSTANZEN

Zusammenfassung


318. Abkommen zwischen den Vereinten Nationen und der Österreichischen Bundesregierung betreffend Maßnahmen für die Konferenz der Bevollmächtigten für die Annahme des Protokolls über psychotrope Substanzen

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Auszug


ABKOMMEN ZWISCHEN DEN VEREINTEN NATIONEN UND DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG BETREFFEND MASSNAHMEN FÜR DIE KONFERENZ DER BEVOLLMÄCHTIGTEN FÜR DIE ANNAHME DES PROTOKOLLS ÜBER PSYCHOTROPE SUBSTANZEN

(Übersetzung)

IM HINBLICK darauf, daß der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen mit Resolution 1474 (XLVIII) vom 24. März 1970 beschlossen hat, in Übereinstimmung mit Artikel 62, Absatz 4, der Charta der Vereinten Nationen und den Bestimmungen der Resolution 366 (IV) der Generalversammlung vom 3. Dezember 1949 eine Konferenz von Bevollmächtigten für die Annahme des Protokolls über psychotrope Substanzen einzuberufen;

IM HINBLICK darauf, daß die Bundesregierung der Republi...

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