Kundmachung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 12. November 1957 über die Aufhebung des § 33 Abs. 5 und 7 der Satzung der Meisterkrankenkasse des Handwerks für Wien, Körperschaft des öffentlichen Rechts, durch den Verfassungsgerichtshof.

Zusammenfassung


248. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Satzung der Meisterkrankenkasse des Handwerks für Wien, Körperschaft des öffentlichen Rechts, durch den Verfassungsgerichtshof.

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Auszug


Kundmachung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 12. November 1957 über die Aufhebung des § 33 Abs. 5 und 7 der Satzung der Meisterkrankenkasse des Handwerks für Wien, Körperschaft des öffentlichen Rechts, durch den Verfassungsgerichtshof.

Gemäß Art. 139 Abs. 2 de...

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