Kundmachung des Bundeskanzlers vom 18. November 1974 über die Ratifikation des Protokolls Nr. 3 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das die Art. 29, 30 und 34 der Konvention geändert werden, durch Frankreich

Zusammenfassung


750. Kundmachung: Ratifikation des Protokolls Nr. 3. zur Konvention zum Schütze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das die Art. 29, 30 und 34 der Konvention geändert werden, durch Frankreich

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 18. November 1974 über die Ratifikation des Protokolls Nr. 3 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das die Art. 29, 30 und 34 der Konvention geändert werden, durch Frankreich

Der Generalsekretär des ...

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