Kundmachung des Bundeskanzlers vom 19. Mai 1972 betreffend den Geltungsbereich des Zollabkommens vom 8. Juni 1961 über Erleichterungen für die Einfuhr von Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen

Zusammenfassung


159. Kundmachung: Geltungsbereich des Zollabkommens über Erleichterungen für die Einfuhr von Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 19. Mai 1972 betreffend den Geltungsbereich des Zollabkommens vom 8. Juni 1961 über Erleichterungen für die Einfuhr von Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen

Nach Mitteilung des Generalsekretaria...

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