Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 20. Juli 1967, betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens vom 8. Juni 1961 über Erleichterungen für die Einfuhr von Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen

Zusammenfassung


285. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über Erleichterungen für die Einfuhr von Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 20. Juli 1967, betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens vom 8. Juni 1961 über Erleichterungen für die Einfuhr von Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen

Nach Mitteilung des Generalsekretariates des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete de...

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