Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 20. Juli 1967, betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens vom 8. Juni 1961 über Erleichterungen für die Einfuhr von Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen
Bundesgesetzblatt Nr. 285/1967, 8. August 1967 › Kundmachung (K)
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