Kundmachung der Bundesministerien für Justiz und für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für soziale Verwaltung vom 11. Juli 1956, mit der die zur Entscheidung im Sinne des § 36 des Mietengesetzes berufenen Gemeinden festgestellt werden.

Zusammenfassung


145. Kundmachung: Feststellung der zur Entscheidung im Sinne des § 36 des Mietengesetzes berufenen Gemeinden.

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Kundmachung der Bundesministerien für Justiz und für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für soziale Verwaltung vom 11. Juli 1956, mit der die zur Entscheidung im Sinne des § 36 des Mietengesetzes berufenen Gemeinden festgestellt werden.

Auf Grund des § 36 Abs. 2 des Mietenge...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen