Kundmachung der Bundesministerien für Justiz und für soziale Verwaltung vom 30. Mai 1950, betreffend die Ergänzung der Liste der nach § 27 des Mietengesetzes zur Vorentscheidung berufenen Gemeinden.

Zusammenfassung


120. Kundmachung: Ergänzung der Liste der nach § 27 des Mietengesetzes zur Vorentscheidung berufenen Gemeinden.

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Auszug


Kundmachung der Bundesministerien für Justiz und für soziale Verwaltung vom 30. Mai 1950, betreffend die Ergänzung der Liste der nach § 27 des Mietengesetzes zur Vorentscheidung berufenen Gemeinden.

§ 1. Auf Grund des § 27 Abs....

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