VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr und Kommunikation der Republik Estland über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern

Zusammenfassung


90. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr und Kommunikation der Republik Estland über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern

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Auszug


VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr und Kommunikation der Republik Estland über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern

PRÄAMBEL Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr der Republik Österreich und der Minister für Verkehr und Kommunikation der Republik Estland, nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,

in dem Bestreben, den Erfordernissen des Außenhandels insbesondere zwischen den Vertragsparteien geeignet Rechnung zu tragen,

in dem Bestreben, den Güterverkehr zwischen den Vertragsstaaten so zu gestalten, daß für die Lebensqualität der Bevölkerung und für die Umwelt in den betroffenen Gebieten Österreichs und Estlands der größtmögliche Schutz gewährleistet ist und durch den Straßengüterverkehr hervorgerufene Belastungen quantitativ und qualitativ raschest abgebaut werden, in dem Bestreben, auf Basis der Gegenseitigkeit den Güterverkehr zwischen den be...

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