Abkommen zwischen dem Bundesminister für Handel Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Ministerium für Industrien, Handel und Integration der Republik Ecuador andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich

Zusammenfassung


623. Abkommen zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Ministerium für Industrien, Handel und Integration der Republik Ecuador andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich

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Auszug


Abkommen zwischen dem Bundesminister für Handel Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Ministerium für Industrien, Handel und Integration der Republik Ecuador andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich

(Übersetzung)

Artikel 1

Das Ministerium für Industrien, Handel und Integration der Republik Ecuador bestätigt, daß

zur Ausstellung von Zeugni...

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