VEREINBARUNG zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Ministerium für Transport und Seewirtschaft der Republik Polen über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße

Zusammenfassung


86. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Ministerium für Transport und Seewirtschaft der Republik Polen über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße samt Memorandum und Anlage

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Auszug


VEREINBARUNG zwischen dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Ministerium für Transport und Seewirtschaft der Republik Polen über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße

PRÄAMBEL Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr der Republik Österreich und das Ministerium für Transport und Seewirtschaft der Republik Polen, nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,

IM BEWUSSTSEIN der Beschlüsse der Dritten Paneuropäischen Verkehrskonferenz vom Juni 1997

in Helsinki auch im internationalen Straßenpersonenverkehr zur Sicherstellung und Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit Maßnahmen zu ergreifen,

ENTSCHLOSSEN, zur Verwirklichung dieser Zielsetzung eines hohen Schutzniveaus jeweils die neuesten Technologien nach dem Stand der Technik – insbesondere hinsichtlich der Minimierung des Lärm- und Schadstoffausstoßes sowie der Gewährleistung eines hohen sicherheitstechnischen Standards –

anzuwenden,

IN D...

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