VEREINBARUNG zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße

Zusammenfassung


271. Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße

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Auszug


VEREINBARUNG zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße

PRÄAMBEL  

Die Regierung der Republik Österreich und das Ministerkabinett der Ukraine, nachfolgend als die  

Vertragsparteien bezeichnet,  

Im BEWUSSTSEIN der Beschlüsse der Dritten Paneuropäischen Verkehrskonferenz vom Juni 1997  

in Helsinki auch im internationalen Straßenpersonenverkehr zur Sicherstellung und Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit Maßnahmen zu ergreifen,  

ENTSCHLOSSEN, zur Verwirklichung dieser Zielsetzung eines hohen Schutzniveaus jeweils die  

neuesten Technologien nach dem Stand der Technik – insbesondere hinsichtlich der Minimierung des  

Lärm- und Schadstoffausstoßes sowie der Gewährleistung eines hohen sicherheitstechnischen Standards –  

anzuwenden,  

IN DEM BESTREBEN, die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße zwischen ihren beiden Staaten auf diese Weise zu regeln, sowie deren Organisation  

und Dur...

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