Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den akademischen Grad ?Master of Advanced Studies (Weiterbildung)?, Universitätslehrgang ?Pädagogische MitarbeiterInnen in der Weiterbildung ? Modul II (Aufstockung)? der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck

Zusammenfassung


64. Verordnung: Akademischer Grad "Master of Advanced Studies (Weiterbildung)", Universitätslehrgang "Pädagogische MitarbeiterInnen in der Weiterbildung ? Modul II (Aufstockung)" der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den akademischen Grad ?Master of Advanced Studies (Weiterbildung)?, Universitätslehrgang ?Pädagogische MitarbeiterInnen in der Weiterbildung ? Modul II (Aufstockung)? der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck

  

Gemäß § 79a Abs. 1 des Bundesgesetzes über...

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