Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft gestellten Asylantrags

Bundesgesetzblatt Nr. 57/2006, 17. März 2006Kundmachung (K) › BMAA (Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten)

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Zusammenfassung


Geltungsbereich des Übereinkommens über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft gestellten Asylantrags

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft gestellten Asylantrags

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