Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Höhe der Monatsraten der Remunerationen für Lehraufträge an Universitäten und Hochschulen

Zusammenfassung


71. Verordnung: Höhe der Monatsraten der Remunerationen für Lehraufträge an Universitäten und Hochschulen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Höhe der Monatsraten der Remunerationen für Lehraufträge an Universitäten und Hochschulen

Auf Grund der §§ 2 und 7 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die ...

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