Bundesgesetz vom 18. Mai 1949, betreffend Erhöhung der Überwachungsgebühr für die monopolabgabefreie Branntweinerzeugung zum Hausbedarf.

Zusammenfassung


111. Bundesgesetz: Erhöhung der Überwachungsgebühr für die monopolabgabefreie Branntweinerzeugung zum Hausbedarf.

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Auszug


Bundesgesetz vom 18. Mai 1949, betreffend Erhöhung der Überwachungsgebühr für die monopolabgabefreie Branntweinerzeugung zum Hausbedarf.

Der Nationalrat hat besch...

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