Bundesgesetz vom 6. Dezember 1955, betreffend die Überwachungsgebühr für die monopolabgabefreie Branntweinerzeugung zum Hausbedarf.

Zusammenfassung


266. Bundesgesetz: Überwachungsgebühr für die monopolabgabefreie Branntweinerzeugung zum Hausbedarf.

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Auszug


Bundesgesetz vom 6. Dezember 1955, betreffend die Überwachungsgebühr für die monopolabgabefreie Branntweinerzeugung zum Hausbedarf.

Der Nationalrat hat beschlossen:...

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