Verordnung des Bundesministeriums für Landesverteidigung vom 24. Juni 1968 über die Munitionslagerung in militärischen Anlagen, die nicht militärische Munitionslager sind

Zusammenfassung


251. Verordnung: Munitionslagerung in militärischen Anlagen, die nicht militärische Munitionslager sind

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Landesverteidigung vom 24. Juni 1968 über die Munitionslagerung in militärischen Anlagen, die nicht militärische Munitionslager sind

Auf Grund des § 20 des Bundesgesetzes vom 31. Mai 1967, BGBl. Nr. 197, über militärische Munitionslager wird verordnet:

§ 1. Die Lagerung der im § 1 Abs. 1 der Verordnung

über militärische Munitionslager, BGBl.

Nr. 250/1968, im einzelnen aufgezählten Gegenstände und Stoffe in militärischen Anlagen, die ...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen