PROTOKOLL ÜBER DIE NACHFOLGE DER SLOWAKISCHEN REPUBLIK ZU DEM ABKOMMEN ZWISCHEN DEN EFTA-STAATEN UND DER CSFR

Zusammenfassung


177. Protokoll über die Nachfolge der Slowakischen Republik zu dem Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und der CSFR samt Beschlüssen des Gemeinsamen Ausschusses

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Auszug


PROTOKOLL ÜBER DIE NACHFOLGE DER SLOWAKISCHEN REPUBLIK ZU DEM ABKOMMEN ZWISCHEN DEN EFTA-STAATEN UND DER CSFR

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrags samt Beschlüssen des Gemeinsamen Ausschusses wird genehmigt.

(Übersetzung)

Die Republik Österreich, die Republik Finnland, die Republik Island, das Königreich Norwegen, das Königreich Schweden, die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Slowakische Republik,

Im Hinblick auf das am 20. März 1992 in Prag unterzeichnete Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik Kundgemacht in BGBl. Nr. 729/1992, welches von der CSFR und den vorstehenden EFTA-Staaten ratifiziert wurde,

Im Hinblick auf den von der Föderativen Versammlung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik am 25. November 1992 verabschiedeten Verfassungsakt über die.Auflösung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik, im speziellen auf seinen Artikel l, welcher vorsieht, daß die Tschechische Republik und die Slowakische Republik Nachfolgestaaten der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik sein werden, als letztere am 31. Dezember 1992 zu bestehen aufhörte,

Im Hinblick auf die am 8. Dezember 1992 abgegebene Erklärung der Regierung der Slowakischen Republik, in welcher die Slowakische Republik erklärte, daß sie ab 1. Jänner 1993 als Nachfolgerin der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik für ihr Hoheitsgebiet die ...

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